Wie werden Patenkinder und deren Familien ausgewählt?
MBalling ist ein Dorf, das in den 1950-er Jahren von der senegalesischen Regierung gegründet wurde. Endlich konnten die Leprakranken im Kreise ihrer Familien leben und wurden nicht mehr vollkommen isoliert versorgt. Die Leprahilfe Senegal unterstützt
Die Vorauswahl trifft unsere Sozialarbeiterin Ndeye vor Ort. Unsere MitarbeiterInnen besuchen die Familien, nehmen die Daten auf und überzeugen sich von der Mittellosigkeit. Dann gehen unsere MitarbeiterInnen auf die Suche nach Paten.
Wie werden Patenkinder und deren Familien unterstützt?
Wie werden die Unterstützungen ausbezahlt?
Kann ich meine Patenfamilie bzw. mein Patenkind noch zusätzlich unterstützen?
Kann ich Kontakt zu meiner Patenfamilie aufnehmen?
Kann ich meine Patenfamilie besuchen?
Wie erfahre ich, wie es meiner Patenfamilie geht?
Wann endet meine Patenschaft?
Was ist eine Patenschaft ohne Zuteilung?
Ihr Beitrag wir dann wie folgt verwendet:
Kann ich meine Beiträge von der Steuer absetzen?
Die „Leprahilfe Senegal“ erfüllt die Voraussetzungen des § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c EStG und gehört daher zum begünstigten Empfängerkreis der „mildtätigen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen“.
Ihre Spende ist daher steuerlich absetzbar, sofern Sie uns Ihren Vor- und Familiennamen (lt. Melderegister) und Ihr Geburtsdatum bekannt geben.
Registrierungsnummer für das Finanzamt: SO 1498
Leprahilfe Senegal
Wir wollen Leid vermeiden oder lindern
Markus Michael Moosmann
www.leprahilfe.org
Spendenkonto Leprahilfe Senegal
Dornbirner Sparkasse
IBAN: AT64 2060 2000 0041 7634
DOSPAT2DXXX
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar!
Finanzamt Reg. Nummer SO 1498
Partnerorganisation
Schulbildung für Kinder und Jugendliche aus MBalling
Natalie Moosmann